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   OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96   

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OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96 (https://dejure.org/1997,13900)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.01.1997 - 1 S 461/96 (https://dejure.org/1997,13900)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 1 S 461/96 (https://dejure.org/1997,13900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    EV § 4 Abs. 1 Anl. II, Kap.XI, Sachgeb. D, Abschn. III, Nr. 1; SächsStrG § 53 Abs. 1 S. 1; StraßenVO § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überleitung; Privatweg; Straßenrecht; Öffentlicher Verkehr; Nutzung; Allgemeinheit; Stichtag

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12

    öffentlicher Feld- und Waldweg; betrieblich-öffentliche Straßen

    Das Sächsische Straßengesetz stellt damit - anders als die Straßengesetze anderer Länder - für das Vorliegen einer öffentlichen Straße maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag ab (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294, seither st. Rspr.; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864 [866]; Sattler, SächsVBl. 2000, 187; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125 [127] jeweils m. w. N.), so dass im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen kann.

    Um eine öffentliche Nutzung handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts bei einem Verkehr, der nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist, sondern der Allgemeinheit ungehindert offensteht (SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.08.2011 - 1 A 236/09

    Sondernutzung, Straße, Verkehrsfläche, Stichtag, Pachtvertrag

    Aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1997 (SächsVBl. 1997, 294) lasse sich in diesem Zusammenhang nichts anderes ableiten.

    Da das Sächsische Straßengesetz - anders als die Straßengesetze anderer Länder - für das Vorliegen einer öffentlichen Straße i. S. § 53 Abs. 1 maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag abstellt (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294, seither st. Rspr.; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864, 866; Sattler, SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127 jeweils m. w. N.), kann im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen.

    Nur bei einer sog. betrieblichöffentlichen Straße im Sinne des Straßenrechts der DDR, die hier ersichtlich ausscheidet, reichte es für eine Überleitung, dass die Verkehrsfläche am Stichtag auch der öffentlichen Nutzung diente (Sattler a. a. O., S. 188; Peine/Starke a. a. O., S. 127); insoweit gibt der Zulassungsantrag das Senatsurteil vom 16. Januar 1997 (a. a. O., S. 131) unzutreffend wieder.

  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12

    öffentliche Straße, Stichtag, Privatweg, Interessenweg, Durchgangsverkehr,

    Das Sächsische Straßengesetz stellt damit - anders als die Straßengesetze anderer Länder - für das Vorliegen einer öffentlichen Straße maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag 16. Februar 1993 ab (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294, seither st. Rspr.; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864, 866; Sattler, SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127 jeweils m. w. N.), so dass im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen kann.
  • OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08

    Ermächtigung einer Gemeinde zur Einbeziehung von Flächen in einen Bebauungsplan

    - wie mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde - nach den Überleitungsregelungen des Sächsischen Straßengesetzes (§§ 53, 58 SächsStrG) kraft Gesetzes als Teil einer öffentlichen Wegefläche anzusehen ist, weil er bei Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes am 16. Februar 1993 mangels jeglicher Zugangsbeschränkungen ausschließlich einer öffentlichen Nutzung diente (zur Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 SächsStrG: SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294; Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, std. Rspr.; SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127).
  • VG Leipzig, 18.06.2014 - 1 K 754/13

    Beibehaltung einer öffentlichen Straße trotz einer Unterbrechung des öffentlichen

    Öffentlich sind Straßen, wenn ihre Nutzung nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist, sondern der Allgemeinheit ein ungehindert offenstehender Verkehr über die maßgeblichen Wegeflächen möglich ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16.1.1997 - 1 S 461/96 -, SächsVBl. 1997, 294).

    Abweichendes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn gerade in Kenntnis und zur Vermeidung der Wirkungen der bevorstehenden Regelung des § 53 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG, also zur Vermeidung der dort normierten Überleitung, nur kurzfristig ein bisher akzeptierter und rechtlich wie tatsächlich eindeutig öffentlicher Verkehr unterbrochen worden ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16.1.1997 - 1 S 461/96 -, SächsVBl. 1997, 294 [296]).

  • OVG Sachsen, 29.11.2010 - 1 A 538/10

    Gemeindestraße, Wanderweg, öffentliche Nutzung, Stichtag

    Danach sind die bei Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes am 16.2.1993 vorhandenen Wege öffentliche Straßen im hier maßgeblichen Sinne, wenn sie zu diesem Zeitpunkt ausschließlich der öffentlichen Nutzung gedient haben oder betrieblich-öffentliche Straße gewesen sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16.1.1997 - 1 S 461/96 -).
  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06

    Abwasserbeitrag, öffentliche Straßen auf Privatgrundstück, Te8

    Es musste ein nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkter, sondern der Allgemeinheit ungehindert offenstehender Verkehr stattgefunden haben (SächsOVG, Urt. v. 16.1.1997 - 1 S 461/96 -, SächsVBl. 1997, 294, 296).
  • OVG Sachsen, 18.06.2015 - 3 A 14/15

    Öffentlichkeit eines Weges; Fuß- und Fahrradweg ; Straßenrecht

    Das Sächsische Straßengesetz stellt damit - anders als die Straßengesetze anderer Länder - für das Vorliegen einer öffentlichen Straße maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag ab (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294, seither st. Rspr.; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864 [866]; Sattler, SächsVBl. 2000, 187; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125 [127] jeweils m. w. N.), so dass im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen kann.
  • OVG Sachsen, 15.08.2012 - 5 B 527/06

    Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, öffentliche Straßen auf Privatgrundstück,

    Es musste ein nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkter, sondern der Allgemeinheit ungehindert offenstehender Verkehr stattgefunden haben (SächsOVG, Urt. v. 16.1.1997 - 1 S 461/96 -, SächsVBl. 1997, 294, 296).
  • OVG Sachsen, 15.03.2001 - 1 BS 50/01
    Vielmehr kommt es angesichts der Maßgeblichkeit dertatsächlichen Verhältnisse einer sog. übergeleiteten öffentlichen Straße (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 165.1.1977, SächsVBl. 1997, 294; vgl. auch Beschlüsse vom 5.8.1999 - 1 S 311/99 -, vom 4.10.1999 - 1 S 401/99 - und vom 19.1.2000 - 1 B 485/99 - ) allein darauf an, ob auf der tatsächlich erkennbaren Wegeanlage, um deren Öffentlichkeit im Verfahren der Hauptsache gestritten wird, Hindernisse aufgebracht worden sind, die diese blockieren.
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